
Jus eminens (lat., "Staatsnotrecht"), das Recht der Staatsgewalt, im Fall dringender Gefahr oder Not oder eines unabweisbaren Bedürfnisses Eingriffe in Privatrechte vorzunehmen. Hierauf läßt sich namentlich das Recht zur Zwangsenteignung von Grundeigentum zurückführen (s. Expropriation). Vgl. Bischof, Das Notrecht (Gießen 1860).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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